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Neues zur Überbrückungshilfe III

Neuregelungen der Überbrückungshilfe III für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft

Kürzlich ist die derzeit laufende Überbrückungshilfe III nochmals überarbeitet worden. Weiterhin gilt, dass nur anteilige betriebliche Fixkosten gefördert werden. Neu ist, dass diese Fixkostenerstattung auf bis zu 100% erhöht worden ist für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden. Bislang wurden nur bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf des Förderzeitraums der derzeit geltenden Überbrückungshilfe III, d.h. bis 30.6.2021. Als Fixkosten werden auch die Mieten für Scheinwerfer und Maschinen angerechnet die betrieblich genutzt werden, also Leasing und Mietkaufverträge!

Digitale Investitionen

Neu ist, dass bauliche Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 € förderfähig sind. Das gilt für Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind oder noch anfallen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Aufbau und Erweiterung eines Onlineshops), Lizenzen für Videokonferenzsysteme und Neuinvestitionen in Social-Media-Aktivitäten oder Kompetenzworkshops (Bsp. Software und Hardware für Webinare). Ferner Investitionen in Video-oder Fotoshootings, sofern diese zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit erforderlich sind - sprich: Investitionen in Streaming-Anwendungen. Dies umfasst beispielsweise auch das ELATION KL Panel, welches sich in kürzester Zeit zum LED-Flächenfluter-Standard bei Streaming-Anwendungen etabliert hat.

Wartung

In den betrieblichen Fixkosten wie Mieten sind vor allem die Ausgaben für die Instandhaltung, Wartung, Einlagerung von Anlagevermögen und geleasten Gegenständen, einschliesslich der EDV, vorgesehen. Bei LMP-Kunden betrifft das unter anderem Movinglights, Motoren, Lifte etc. Die Regelung greift für die notwendige Instandhaltung, Wartung und Einlagerung von allen Produkten, die vor dem 1.1.2021 angeschafft worden sind.

Gut zu wissen für LMP-Kunden: LMP bietet am 24.6.2021 die nächste vierjährige Sachverständigenprüfung für Traversenlifte an. Auch diese Kosten können geltend gemacht werden.

Hygienemaßnahmen

Die Überbrückungshilfe III berücksichtigt Hygienemaßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen, die nach dem 1.1.2021 begründet sind. Mit der Neuregelung der Überbrückungshilfe III sind nun auch Hygieneartikel, Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken sowie die Schulung der Mitarbeiter zur korrekten Umsetzung der Hygienemassnahmen förderfähig. Die Neuanschaffung bzw. Nachrüstung bestehender mobiler Luftreiniger ist weiterhin förderfähig.

LMP bietet mit dem primAERO Luftreiniger ein hochwirksames, kosteneffizientes Luftreinigungssystem aus komplett deutscher Produktion. Der primAERO von mpAERO basiert auf der patentierten plasmaNorm-Technologie, die anderen Systemen der Luftreinigung hinsichtlich Anwenderfreundlichkeit, Sicherheit und Folgekosten überlegen ist. Luftreiniger auf Basis von Plasma-Technologie sind ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig.


Alle Informationen zur Neuregelung der Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

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