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Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III Plus setzt Regelungen der Vormonate im Wesentlichen fort

In dieser Woche gab die Bundesregierung die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum 30.9.2021 bekannt. Die Überbrückungshilfe III Plus getaufte Maßnahme behält im Wesentlichen die bereits bis zum 30.6.2021 geltenden Regelungen der Überbrückungshilfe III bei. Neu hinzu kommt nun noch eine "Restart-Prämie", die ein Zuschuss zu den Personalkosten ist und dann beantragt werden kann, wenn Sie im Rahmen der Wiedereröffnung Beschäftigte früher aus der Kurzarbeit holen oder neue einstellen.

Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Für LMP-Kunden interessant: Investive Maßnahmen, wie zum Beispiel der Erwerb von Raumluftreinigungsgeräten, sowie notwendige Ausgaben für Wartungen und Serviceleistungen sind weiterhin förderberechtigt – und zwar je nach individueller Situation zu bis zu 100%!

Mehr Informationen zu den nun bis Ende September fortbestehenden Regelungen der Überbrückungshilfe III finden Sie auch in diesem Blogbeitrag.

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